SafetyImg ist ein Hostingdienst: Nutzer speichern bei uns verschlüsselte Fotos und Videos und machen sie einzelnen, von ihnen selbst ausgewählten anderen Nutzern zugänglich. Wer der Ansicht ist, dass ein über den Dienst zugänglich gemachter Inhalt rechtswidrig ist, kann ihn uns melden. Dieses Dokument beschreibt, wie das geht und was danach passiert.
Warum wir auf Meldungen angewiesen sind. Die Inhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Auf unseren Servern liegt ausschließlich Chiffrat, und wir besitzen keinen Schlüssel dazu. Wir können den Bestand also weder durchsuchen noch stichprobenartig prüfen — weder freiwillig noch auf Anordnung. Eine Meldung durch einen Empfänger ist der einzige Weg, auf dem ein Inhalt für uns überhaupt sichtbar wird.
Deshalb sieht die App die Meldung dort vor, wo sie funktionieren kann: im Betrachter, beim berechtigten Empfänger. Meldet er, entschlüsselt sein Gerät das Medium und übermittelt uns eine Kopie zusammen mit der Begründung.
Im Betrachter befindet sich die Aktion Melden. Sie fragt nach einer Begründung und übermittelt anschließend Meldung und Kopie des Mediums. Dieser Weg steht jedem Nutzer offen, der das Medium ansehen darf.
Meldungen nehmen wir auch schriftlich entgegen: [[ meldung@safetyimg.app ]]
Da wir Inhalte nicht selbst einsehen können, benötigen wir in diesem Fall Angaben, mit denen sich das betroffene Medium eindeutig bestimmen lässt — in der Regel die Medienkennung, die die App im Betrachter anzeigt, oder den Benutzernamen des Absenders zusammen mit dem Zeitpunkt.
Nach Artikel 16 Absatz 2 des Digital Services Act gehören dazu:
Eine Meldung, die diese Angaben enthält, begründet unsere Kenntnis im Sinne von Artikel 6 des Digital Services Act.
Automatisierte Entscheidungen treffen wir nicht: Wir können Inhalte nur dann bewerten, wenn eine Meldung sie uns zugänglich macht, und diese Bewertung nimmt ein Mensch vor.
Bei einer Sperre bleibt der Zugriff sofort blockiert. Die Daten bewahren wir 30 Tage auf und löschen sie danach automatisch. Diese Frist besteht, damit eine falsche Entscheidung korrigiert und eine behördliche Anfrage beantwortet werden kann.
Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist — sei es der meldende oder der betroffene Nutzer —, kann sich binnen sechs Monaten an [[ widerspruch@safetyimg.app ]] wenden. Wir prüfen den Fall erneut; die erneute Prüfung nimmt nicht dieselbe Person vor, die ursprünglich entschieden hat, soweit das organisatorisch möglich ist.
Zur rechtlichen Einordnung — dies ist die wichtigste offene Frage dieses Dokuments. Die Pflichten aus Artikel 20 (internes Beschwerdemanagement) und Artikel 21 (außergerichtliche Streitbeilegung) des Digital Services Act treffen Online-Plattformen. Eine Online-Plattform ist nach Artikel 3 Buchstabe k ein Hostingdienst, der Informationen öffentlich verbreitet. SafetyImg macht Medien ausschließlich einzelnen, vom Absender namentlich bestimmten Empfängern zugänglich; Erwägungsgrund 14 nimmt die Verbreitung an eine begrenzte Zahl vorab bestimmter Personen von der Öffentlichkeit aus. Nach dieser Lesart ist SafetyImg ein Hostingdienst, aber keine Online-Plattform — die Artikel 20 und 21 gälten dann nicht.
Wir bieten das Widerspruchsverfahren dennoch an, weil es wenig kostet und Fehler korrigierbar macht. Unabhängig davon sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen nach Artikel 19 von Abschnitt 3 der Verordnung ausgenommen. [[ Beides anwaltlich bestätigen lassen. Fällt die Prüfung anders aus, sind zusätzlich erforderlich: ein förmliches internes Beschwerdemanagement, die Anbindung einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle, Transparenzberichte nach Artikel 15 und 24 sowie die Meldung der monatlich aktiven Nutzerzahlen. ]]
Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen abgibt, dem können wir die Bearbeitung weiterer Meldungen für einen angemessenen Zeitraum aussetzen (Artikel 23 des Digital Services Act). Vorher warnen wir. Dasselbe gilt für Nutzer, die wiederholt offensichtlich rechtswidrige Inhalte teilen.
Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Artikel 9) und Auskunftsanordnungen (Artikel 10 des Digital Services Act) richten Sie bitte an unsere Kontaktstelle: [[ dsa@safetyimg.app ]]. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich und teilen mit, welche Folgemaßnahmen wir ergriffen haben.
Was wir liefern können, ist durch die Verschlüsselung begrenzt: Inhalte können wir auch auf Anordnung nicht herausgeben, weil wir sie nicht entschlüsseln können. Zu Kontodaten und Verkehrsdaten (wer wann mit wem geteilt hat) sind wir auskunftsfähig.
Ergibt sich aus einer Meldung der Verdacht einer Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person begründet, unterrichten wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden (Artikel 18 des Digital Services Act). Dasselbe gilt für Inhalte, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.
Zentrale Kontaktstelle nach Artikel 11 (Behörden) und Artikel 12 (Nutzer) des Digital Services Act:
E-Mail: [[ dsa@safetyimg.app ]]
Postanschrift: [[ Anschrift laut Impressum ]]
Sprachen: Deutsch, Englisch